Behandlungsverträge

Bei einer Terminvereinbarung bitten wir Sie um eine Zusendung des unterschriebenen Behandlungsvertrages und einer Fotokopie der vorhandenen Verordnung.Dies muss VOR der 1. Stunde bei uns in der Praxis eingegangen sein.

Hier können Sie Verträge zur Behandlung von logopädischen Störungsbildern einsehen und herunterladen. Die Behandlungsverträge orientieren sich an einer 45 Minuten Behandlung bei mir in der Praxis oder im Hausbesuch.

Zusatzinformationen für Privatpatienten :

In meiner Praxis wird nach der "Gebührenordnung für Therapeuten" ( GebüTh) mit dem 1,5 fachen Steigerungssatz abgerechnet.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die o.g. Vergütungssätze höher sind als die aktuellen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine logopädische Behandlung, und dass Sie keinen Anspruch auf die vollständige Erstattung gegenüber der Beihilfestelle und der Krankenversicherung haben. Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, inwieweit die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung abgesichert ist.
 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.